Um lange Wartezeiten zu vermeiden, reserviere ich immer einige Termine für Erstgespräche. So sind in der Regel kurzfristige Termine möglich. Das Erstgespräch dient dazu, die Problemlage zu erörtern und ein gemeinsames Therapieziel zu definieren.
Ich bin an die im Psychotherapiegesetz verankerte psychotherapeutische Schweigepflicht gebunden, d.h. ich darf Inhalte der Therapiesitzungen nicht an dritte Personen – auch nicht Behörden – weitergeben. Sie selbst sind natürlich an keinerlei Schweigepflicht gebunden.
Die Absagefrist für vereinbarte Sitzungen beträgt mindestens zwei Werktage.
Als Absage reicht eine SMS oder eine Nachricht auf der Mailbox.
Da der Sitzungstermin für Sie reserviert ist und bei zu kurzfristiger Absage nicht nachbelegt werden kann, wird dieser Termin auch verrechnet.