Rahmenbedingungen

Erstgespräche

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, reserviere ich immer einige Termine für Erstgespräche. So sind in der Regel kurzfristige Termine möglich. Das Erstgespräch dient dazu, die Problemlage zu erörtern und ein gemeinsames Therapieziel zu definieren.

Schweigepflicht

Ich bin an die im Psychotherapiegesetz verankerte psychotherapeutische Schweigepflicht gebunden, d.h. ich darf Inhalte der Therapiesitzungen nicht an dritte Personen – auch nicht Behörden – weitergeben. Sie selbst sind natürlich an keinerlei Schweigepflicht gebunden.

Absagefrist von Terminen

Die Absagefrist für vereinbarte Sitzungen beträgt mindestens zwei Werktage.

Absage von Terminen

Als Absage reicht eine SMS oder eine Nachricht auf der Mailbox.

Zu kurzfristige Absage von Terminen

Da der Sitzungstermin für Sie reserviert ist und bei zu kurzfristiger Absage nicht nachbelegt werden kann, wird dieser Termin auch verrechnet.